Neubau
Eine unserer Kernkompetenz ist die Durchführung von Generalinspektionen an Abscheideranlagen (Öl und Fett). Im Zuge dessen haben wir sehr viel Erfahrung darüber gesammelt, was meist bei der Planung, Auswahl der Anlagen, beim Einbau und bei der späteren Unterhaltung und Wartung fehlerhaft und unkorrekt ausgeführt werden kann. Deswegen bieten wir die Planung und Gesamtkonzeption Ihrer Abscheideranlagen an. Wir informieren uns vor Ort über alle notwendigen und relevanten Betriebsbedingungen und erfragen auch ihre Zukunfts-oder Erweiterungspläne.
Anhand dieser Angaben wählen wir die für Sie richtige Abscheideranlage aus. Unabhängig vom Hersteller und Preis. Diese Anlagen sind auf Sie zugeschnitten, decken Ihren tatsächlichen Bedarf und zielen auf maximiale Wartungsfreundlichkeit ab. Oftmals genügen einfache kompakte Systeme, als teure High-Tech-Systeme zu hohen Preisen.
Ihr Nutzen: Eine einfach zu bedienende Anlage, die Ihnen bares Geld spart. Sowohl in der Anschaffung, als auch im späteren Unterhalt.
Bauüberwachung
Während der Bauphase schleichen sich die meisten Fehler ein. Hier sind wir gerne beratend für die Baufirma und den Bauherrn tätig.
Wir überprüfen die Anlagenkomponenten bereits auf dem LKW. Falls hier Mängel festgestellt werden, werden die defekten Bauteile direkt wieder zum Hersteller zurückgeschickt. Die Baugrube und die Vorbereitungsarbeiten werden ebenfalls kontrolliert. Dann erfolgt das Versetzen der Behältertechnik unter unserer Aufsicht. Die Anschlussarbeiten der Rohrleitungen und das Versetzen der Schachtaufbauten wird ebenfalls von uns überwacht.
Sanierungskonzepte
Darüberhinaus erstellen wir Ihnen gerne auch Sanierungskonzepte, falls Ihre Anlage eine Generalinspektion nicht bestanden haben sollte. Wir sind unabhängig von anderen Firmen und können Ihnen deswegen die wirklich notwendigen und sinnvollen Sanierungsmaßnahmen aufzeigen. Falls eine Abscheideranlage oder einzelne Bestandteile nicht mehr sanierungsfähig sind, dann teilen wir Ihnen dies mit und besprechen alle weiteren notwendigen Schritte.
Sollte eine Sanierung in Frage kommen, listen wir Ihnen gerne alle marktverfügbaren Techniken und Möglichkeiten auf. Dabei haben Sie selbstverständlich die freie Wahl, sich für ein passendes System zu entscheiden.
Einweisung
Nach erfolgreichem Einbau und bestandener Generalinspektion der Abscheideranlage ist es notwendig den Betreiber in seine neue Anlage einzuweisen. Gerne übernehmen wir diesen Schritt für Sie, damit Sie die möglichen monatlichen Eigenkontrollen selbst ausführen können.
Stilllegung
Oftmals macht eine Sanierung oder ein Neubau aus technischer und wirtschaftlicher Sicht einfach keinen Sinn. Dann muss eine Abscheideranlage ordnungsgemäß stillgelegt werden. In diesem Fall leiten wir für Sie die Organisation aller notwendigen Schritte ein und erstellen anschließend einen Stilllegungsbericht für die Behörde.
Dokumentation
Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und Zusammenfassung in einem individuell erstellten Betriebstagebuch/ Prüfbuch.
Wartung
Abscheideranlagen müssen regelmäßig alle 6 Monate einer Wartung mit dem Ziehen einer Wasserprobe unterzogen werden. Wir bieten Ihnen diese Wartung als Einjahrespauschale an.
Um die notwendige monatliche Eigenkontrolle an der Abscheideranlage durchführen zu können, benötigt die verantwortliche Person eine sog. Sachkundeschulung. Diese Schulung wird von uns bei Ihnen direkt vor Ort angeboten. (Teilnehmeranzahl mindestens 3 Personen). Sie haben den Vorteil, dass Sie/Ihr Personal an ihrer eigenen Anlage geschult wird und nicht an einer unbekannten Anlage eines anderen Herstellers.
Zubehör
Für die Durchführung der monatlichen Eigenkontrolle, benötigen Sie spezielle Ausrüstung. Diese haben wir in einem handlichen und robusten Metallkoffer untergebracht. Dieser Abscheide-Prüfkoffer ist ebenfalls bei uns erhältlich.
Warnanlagen
Leichtflüssigkeitsabscheider müssen eine Überhöhung und eine Warnanlage besitzen. Ist eine ausreichende Überhöhung nicht gegeben, so muss eine Warnanlage definitiv vorhanden sein. Auf eine Warnanlage kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Dies bestimmt die verantwortliche Behörde, nicht der Bauherr, der Hersteller oder der verantwortliche Architekt.
Jedoch ist es möglich, dass wir diese Warnanlagen nachrüsten und/ oder instandsetzen. Wenn Sie Fragen haben oder eine neue Warnanlage benötigen, geben Sie uns gerne Bescheid, wir kümmern uns um den Rest.