Kontakt

    Sie erreichen uns am besten unter 09281 / 64869 oder unter  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Joomla Theme

    Sie haben einen Prüfbericht? Und jetzt?

    Sie haben einen Prüfbericht über Ihre Abscheideranlage erhalten, wissen damit aber nichts anzufangen oder der Bericht ist nichts sagend?

    Kein Problem, bei UNS sind Sie genau richtig!

     

    Generalinspektion 4040-100

    Allgemeines

    Schmutzwasser aus gewerblichen oder industriellen Betrieben, welches direkt abscheidbare Öle und Fette pflanzlichen oder tierischen Ursprungs aufweist, muss durch eine Fettabscheideranlage vorbehandelt werden, bevor es eingeleitet werden darf. Die Auslegung und Bemessung einer Fettabscheideranlage richtet sich nach der DIN EN 1825 Teil 1 und 2 und DIN 4040-100.

     

    Generalinspektion

    Um einen reibungslosen und sicheren Betrieb der Abscheideranlagen zu gewährleisten, sind diese Anlagen VOR Inbetriebnahme und dann regelmäßig alle 5 Jahre einer sogenannten Generalinspektion durch einen Fachkundigen zu unterziehen. Diese prüft, ob der Abscheider dicht ist und alle Komponenten funktionstüchtig sind. In Wasserschutzgebieten kann diese Frist auf 2,5 Jahre verkürzt werden.

    Sollten bauliche Änderungen an der Anlage durchgeführt werden (z.B. wurde eine neue Warnanlage installiert), dann ist eine erneute Generalinspektion bzw. Dichtheitsprüfung notwendig.

    Der Betreiber einer Abscheideranlage hat sich VOR der Generalinspektion davon zu überzeugen, dass der Fachkundige alle erforderlichen Qualifikationen zur ordnungsgemäßen Durchführung besitzt. Es hat sich gezeigt, dass es sinnvoll ist einen unabhängigen Fachkundigen auszuwählen. Dieser ist nicht weisungsgebunden oder steht in anderer Abhängigkeit, die das Ergebnis einer Generalinspektion beeinflussen könnte. Wer saniert und/ oder herstellt darf nicht prüfen - "Das ist unsere persönliche Meinung und ist derzeit noch nicht rechtskräftig schriftlich festgelegt!". Die Vergangenheit und unsere Erfahrung bestätigen allerdings diesen Grundsatz und spart unseren Kunden bares Geld.

    Für die Durchführung der Generalinspektion muss die Abscheideranlage vollständig entleert UND gründlich gereinigt worden sein, andernfalls können viele Mängel nicht festgestellt werden. Der gesamte Umfang der Generalinspektion und welche Informationen im entsprechenden Prüfbericht zu stehen haben, regelt die DIN 4040-100:2016-12. Unsere Generalinspektionen und Prüfberichte entsprechen immer den aktuellen Forderungen und Vorschriften.

    Bei oberirdisch aufgestellten Fettabscheideranlagen genügt gemäß DIN 4040-100:2016-12 eine einfache Inaugenscheinnahme des Behälters. Eine Entleerung und Dichtheitsprüfung ist hier NICHT notwendig!

    WICHTIG: Oberirdisch aufgestellte Anlagen benötigen eine bauaufsichtliche Zulassung und MÜSSEN für den Festeinbau vorgesehen sein! Es gibt mobile Fettabscheideranlagen die NUR für MOBILE Küchensysteme verwendet werden dürfen, nicht aber für die Festinstallation einer Gastronomieküche geeignet sind!

    Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns, wir helfen Ihnen weiter.

    fettabscheider oberird003

    fettabscheider oberird002

    Über uns

    Das Ingenieurbüro Edgar Trampler ist seit über 20 Jahren im Bereich Anlagenbau und Umweltschutz tätig. Über die Jahre haben wir bei vielen öffentlichen Einrichtungen und Firmen sehr gute Arbeit geleistet. Durch unsere Erfahrung und Unabhängigkeit können wir unseren Kunden eine absolute faire und wirtschaftliche Beratung und Planung aller notwendigen Bestandteile garantieren.

    Addresse

    Edgar Trampler - Planung und Beratung e.K.
    Lohholzweg 15, 95030 Hof

    ☎️+49 (0)9281 64869
    📠+49 (0)9281 610988
    info@et-planungen.de
    Mo-Fr: 07:30 - 17:00

    Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.